Corona-Überbrückungshilfe III
Corona-Überbrückungshilfe III
Jetzt bis zu 20.000 € Förderung für Ihre Digitalisierung sichern


Diese Digitalisierungsmaßnahmen fördert die Überbrückungshilfe 3
Diese Digitalisierungsmaßnahmen fördert die Überbrückungshilfe 3
Als förderfähige Kosten im Rahmen der Digitalisierung werden insbesondere der Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops, die Aktualisierung einer Homepage und die Anschaffungskosten von IT-Hardware (z.B. Computer und Smartphones) genannt. Darüber hinaus werden unter anderem folgende Digitalisierungsmaßnahmen gefördert:
Praxisbeispiel
Ein Restaurant ist aufgrund der Corona-Pandemie dauerhaft geschlossen. Das Unternehmen versucht, die Umsatzeinbußen durch Take Away zu kompensieren. Dies gelingt nur bedingt. Das Unternehmen erleidet einen Umsatzeinbruch von über 82 Prozent.
Die monatlichen Fixkosten des Restaurants in Höhe von 7.000 Euro werden zu 90 Prozent im Rahmen der Corona-Hilfen erstattet (6.300 Euro). Das Restaurant investiert 10.000 Euro in eine neue Homepage, SEO- und SEA-Maßnahmen.
Davon werden nun ebenfalls 90 Prozent erstattet (9.000 Euro).

Berechnen Sie jetzt Ihre individuelle Ersparnis bei der Durchführung Ihres Wunschprojektes:
Überbrückungshilfe III - Digitalisierung Förderungsrechner
Summe
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We have sent your request information to your email.Nur 3 Steps zur Förderung mit Überbrückungsgeld III
1. Antrag:
Lassen Sie Ihren Antrag zur Überbrückungshilfe III über Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer erstellen.
2. Kontakt:
Im gemeinsamen Gespräch setzen Sie uns von Ihren Zielen in Kenntnis und wir besprechen, wie wir Sie optimal unterstützen können.
3. Umsetzung:
Sobald die Bewilligung des Förderantrags vorliegt, werden wir die gemeinsam vereinbarten Ziele in sichtbare Ergebnisse verwandeln.

Wir bringen Sie nach vorn

Wenn nicht jetzt, wann dann?
Nutzen Sie das Optimierungspotenzial, das die Corona-Pandemie offenbart und lassen Sie Ihr Unternehmen daraus mehr Umsatz schöpfen! Jetzt lohnt es sich richtig, da Sie im Rahmen der Überbrückungshilfe III Ihre Investitionen einmalig bis zu 20.000 € erstattet bekommen können – auch rückwirkend bis März 2020.
Ob und inwieweit Ihr Unternehmen förderungsfähig ist, in welchem finanziellen Umfang Sie sich bewegen sollten, welche Auflagen für Ihr Unternehmen zu erfüllen sind, um vollen Anspruch auf die möglichen Rückerstattungen zu erhalten und alles Weitere zur Überbrückungshilfe III klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.